Rudi Kölmel im November 2016 i.d.F. v. 28.11.2016

 

 

 

Liberales Waffenrecht

 

 

 

1. Meine Forderung nach einem liberalen Waffenrecht

 

 

Die Forderung nach einem liberalen Waffenrecht, ähnlich dem  in der Schweiz, begründe ich mit der „politischen Theorie“ einerseits und meinem individuellen Erfahrungswissen.

 

Jeder  rechtsloyale und unbescholtene Bürger soll das Recht auf Waffenbesitz haben.

 

Soweit in den USA dieses Recht sogar in der Verfassung verankert ist und in der Schweiz nach Ableistung des Wehrdienstes jeder Bürger seine Waffe zu Hause hat, besteht kein Grund, dies in der Bundesrepublik zu verweigern, zumal Deutschland im Rahmen des offensichtlichen Bruchs des Gesellschaftsvertrages, was keiner mehr ernstlich bestreiten kann, seine Bürger nicht mehr schützen kann oder will.

 

 

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass ein restriktives Waffenrecht nicht wünschenswerter Weise dazu führt,  dass potentielle Täter ohne Waffen sind, sondern nur die potentiellen Opfer wehrlos und schutzlos macht.

 

 

2. Wie war der Zustand, den ich als noch nicht Zehnjähriger vorgefunden habe

 

 

Damals, Anfang der sechziger Jahre gab es so gut wie keine Kriminalität.

Ein Mörder, gar ein Serienmörder, zu jener Zeit geradezu spektakulär und für Jahre Gesprächsstoff für die Menschen. So begab es sich, dass ich als kleiner Junge die 7 Kilometer von meinem Wohnort mit meiner Mutter zu meiner Oma fuhr. Dabei mussten wir durch ein größeres Waldstück fahren. Meine Mutter zeigt plötzlich mit der Hand in den Wald und erzählte mir, dass dort ein böser Mann, Pommerenke, ein Mädchen getötet hatte. Die Tat geschah am 8. Juni 1959, es war also nur einige Jahre her.

 

Später habe ich in Zeitungsarchiven nachgeforscht, wie sich die Kriminalität damals entwickelt hat. Ich möchte es vorwegnehmen, im Vergleich zu heute war es das goldene Zeitalter.

 

 

3. Wie ist heute der Zustand der öffentlichen Sicherheit und Ordnung heute

 

 

3. 1 Allgemein, was hat sich geändert

 

 

Verdammt schlecht.

 

Ich vereinfache mal schnell und fasse einige Jahrzehnte zusammen mit der Bemerkung, dass ein Wandel vom Existenzialismus hin zu einer überbordenden Prosperität stattgefunden hat.

 

 

Die Wohlstandssphäre weckt Begehrlichkeiten, innerhalb meiner Ägide hat sich das Goldene Zeitalter zum Albtraum entwickelt, völlig neue Kriminalitätsfelder sind dazu gekommen, etwa die Rauschgiftkriminalität, Menschenhandel, das Abrippen von Jugendlichen und vor allem massenhafter Wohnungseinbruchdiebstahl und Diebstahl.

 

 

Ich habe die Entwicklungen schon immer mit Sorge betrachtet, nicht zuletzt, weil ich auch beruflich davon tangiert bin. 

 

Was ich sehe, ist die Erosion der Zivilität, der bürgerlichen Gesellschaft, einhergehend mit einer die normale Besorgnis bereits erheblich überschreitenden konventionellen, ethnischen oder religiösen Kriminalität.

 

 

Einer der apokalyptischen Reiter ist die Entwicklung von Warlord-Gesellschaften und Clangebieten.

 

So etwas gab es in meiner Jugend nicht und ich will, dass es so etwas heute auch nicht gibt.

 

Was ist da passiert?

 

Jeder kennt die Bilder aus dem Fernsehen, Unruhen und brennende Autos in den Banlieues, den tristen französischen Migrantenvorstädten. Genau das ist bereits in der Bundesrepublik Deutschland im Vormarsch.

 

Die Polizei hat bereits verschiedene Bezirke der meisten großen Ruhrgebietsstädten bereits als “No-go-areas“ bezeichnet. Politiker stellen das aber regelmäßig in Abrede, dass es so etwa gebe. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft sagte Anfang Oktober 2015 in NTV live "da braut sich was zusammen“. Vier Wochen später erstellte das Polizeipräsidium in Duisburg eine vertrauliche Vorlage an den Innenausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen, der dort in einer nichtöffentlichen Sitzung diskutiert wurde (NTV, 15.11.2015).

 

 

Längst wird nicht nur etwa über Duisburg-Marxloh, sondern auch über Duisburg-Laar gesprochen. Die Nordstadt von Duisburg sei danach komplett unter arabischen Großclans aufgeteilt, die dort das Sagen haben. In diesem Bericht heißt es wörtlich:

 

 

"Die Straße wird faktisch als eigenes Hoheitsgebiet angesehen. Außenstehende werden zusammengeschlagen, ausgeraubt und drangsaliert. Straftaten gehören zur Freizeitbeschäftigung."

 

Die Großfamilien seien in der Lage, "durch einen Telefonanruf kurzfristig mehrere hundert Personen zu mobilisieren", um Bürger oder Polizei einzuschüchtern.  

 

Neben Schlägereien fällt die Szene immer wieder durch Belästigung von Anwohnern und Geschäftsleuten, Sachbeschädigungen, sinkende Hemmschwelle zu Gewaltexzessen bei Zusammenrottungen von Angehörigen einiger Großfamilien, Körperverletzungen bis hin zu Schutzgelderpressungen auf.

 

Von den Beschwichtigern, Beklatschern und Pseudogutmenschenseelchen wird dies sozialromantisch als „Kultur der Street Corner Society“ beschrieben.

 

Längst gibt es das schon in anderen Gebieten Deutschlands, in Bremen, in Berlin und anderen großen Städten.

 

 

3.2 Wie die bürgerliche Gesellschaft das Gewaltmonopol, unsere Polizei, alleine lässt 

 

 

Meines Erachtens stimmt in der öffentlichen oder vielmehr durch die Presse veröffentlichten Meinung, was die Polizei für unsere Gesellschaft darstellt, etwas nicht  mehr.

 

Viele vergessen, dass die Polizei genau der Teil des Volkssouveräns ist, der als Gewaltmonopol die Regeln des Gesellschaftsvertrages überwacht und somit eine Selbstregelung durch die Bürger, wie dies im Naturzustand der Fall war, entbehrlich macht. Dieser von mir beschriebene Idealzustand befindet sich in Schieflage, ähnlich einem Schiff, welches voll läuft und sinkt.

 

 

Der hauptsächlich durch die mediale Gewalt existierende Vereinnahmungsmechanismus und damit eben auch der teilweise davon kontaminierte Teil des Volkssouveräns lässt es zu, dass Gewalttäter „unsere Polizei“ angreifen und verletzen können.

 

 

Der Volkssouverän lässt es zu, dass die die Polizei, soweit sie  zur Durchsetzung des Rechts, also des Gesellschaftsvertrages oder im Wege des Selbstschutzes von der Waffe gebraucht macht, von den „Qualitätsmedien“ durch den Dreck gezogen und mit dem Stigma und widerlichen Kampfruf  „Polizeistaat“ überzogen wird.

 

Der Volkssouverän lässt es auch zu, dass die Ehre der Polizei herabgewürdigt wird, insbesondere sexistische Beschimpfungen der weiblichen Polizeibeamten.

 

Der Volkssouverän lässt es zu, dass eine Polizei jeden Tag unter Gefahren für die eigene körperliche Sicherheit, Gewalttäter dingfest machen, die nach der Verurteilung unter Ausnutzung durch ein überkommenes Sanktionenrechtssystem freien Fußes die Treppen des Gerichtsbäudes hinausstolzieren.

 

Der Volkssouverän lässt es weitestgehend zu, dass nicht nur die Polizei, sondern auch Richter und Staatsanwälte und deren Familien bedroht werden.

 

Der Volkssouverän lässt es zu, dass die Fälle von Gefangenenbefreiung auf offener Straße überhand nehmen.

 

Das alles gab es in meiner Jugend nicht und genau das hat auch mit meiner Forderung nach einem liberalen Waffenrecht zu tun, weil es so nicht mehr weitergeht.

 

Eine Gesellschaft, die sich mit dem den Gesellschaftsvertrag schützenden Gewaltmonpol nicht mehr identifiziert, ist dazu verurteilt, dem Stärkeren Platz zu machen. Das ist intraspezifische Evolution, so einfach ist das.

 

Die Stärkeren sind die, die glauben, dass alles folgenlos bleibt, und darin von weiteren Organen des Volkssouveräns darin noch bestätigt werden.

 

Das alles sind bereits Auflösungserscheinungen der bürgerlichen Zivilgesellschaft.

 

 

3.3 Beispiele für ein Gewaltmonopol, welches in Krisensituationen versagt

 

 

3.3.1 jährliche Maikravalle Berlin

 

Linke Chaoten verletzten bei den Maikravallen 2009  470 Polizisten

 

 

3.3.2 Neuwiedenthal,

 

Ein Ereignis des Jahres 2010 hat mich aber zu fundamentalem Umdenken bewegt. In Hamburg-Neuwiedentahl konnten 5 unter voller Bewaffnung stehende Polizisten unter Inkaufnahme eigener Schwerverletzter die von 30 Demonstranten ( Chaoten)   ausgehende Gewalt nicht beenden. Die Polizei konnte weder die Bürger noch sich selbst schützen.

 

Der Vorfall wurde zwischenzeitlich aus dem Netz entfernt.

 

 

3.3.3 Düren, 15.11.1016

 

Am 15.11.1016 wieder eine Pressemeldung in allen Medien.

 

In Düren verletzen ein Mann und 4 seiner Söhne 10 unter voller Bewaffnung stehende Polizisten, einen davon schwer. Die Angreifer blieben unverletzt.
Die Polizei musste, man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen, ein Sondereinsatzkommando anfordern. Zehn Polizisten, bewaffnet mit 10 Pistolen des Kalibers 9 mm, waren dazu nicht in der Lage.

 

 

Ist es das, wenn unsere politischen Figuren behaupten, nur die Polizei könne den Bürger schützen.

 

 

Was geschah danach mit den Tätern? Sie kamen natürlich auf freiem Fuß, was sonst.

 

Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Erich Rettinghaus, sprach von einem „weiteren Beispiel für die Verrohung in unserer Gesellschaft“. Die Täter müssten „mit der ganzen Härte des Gesetzes“ bestraft werden, mahnte er an. Außerdem brauche die Polizei eine bessere Ausstattung.

 

Die ganze Härte des Gesetzes, aha, das kennen wir doch schon. Die Polizei stellt die Verletzten und Schwerverletzten, die Täter kommen auf freien Fuß und die Damen und Herren Richter sprechen mal wieder die ganze Härte des Gesetzes aus, indem sie die Täter laufen lassen.

 

Genau deshalb fordere ich ein liberales Waffenrecht, das es einem Bürger ermöglicht, sich ohne 10 Polizisten und einem Sondereinsatzkommando selbst zu schützen.

 

 

3.3.4  Polizei wird durch Aachen gejagt, 28.10.2013, Aachener Zeitung

 

Ein Streifenpolizist wird in Aachen von einer zehn- bis 15-köpfigen Bande mit ausschließlichem Migrationshintergrund über den Elsassplatz und durch die Schleswigstraße gejagt und mit dem Tode bedroht.

 

Die Jagd auf Polizisten ist eine neue Dimension, auch ein Totalversagen der Polizei. Das Recht des Bürgers auf Sicherheit steht kurz davor, in den Koma zu fallen.

 

Genau deshalb fordere ich ein liberales Waffenrecht, das es einem Bürger ermöglicht, sich selbst zu schützen. 

 

 

3.4 Der polizeiliche Offenbarungseid, eine Polizei, die den Bürger nicht mehr dauerhaft schützen kann

 

 

Welche Gruppen sind es eigentlich, die das bundesdeutsche Gewaltmonopol massiv angreifen. Die Zusammensetzung wäre ein eigenes Thema, darauf möchte ich aber in diesem Zusammenhang nicht eingehen. Jedenfalls  führen –wie oben ausgeführt-  immer größere Bevölkerungsteile mit ihrem Clandenken Parallelgesellschaften ein und  setzen sich mit der ihnen eigenen Gewalt auch erfolgreich durch.

 

Es sind überwiegend Clans und Sippen mit Migrationshintergrund.

 

Ich meine jedoch auch die extremistischen Gruppen von Deutschen und zwar die des gesamten Spektrums, diese ideologisch verseuchten selbsternannten Prätorianergareden des einzig Wahren und Guten.

 

Chaoten spielen in unseren Städten Mad Max, ruinieren ganze Straßenzüge, zünden  Autos an, errichteten Barrikaden, zertrümmern Scheiben, zerstören kleinen Geschäftsinhabern ihre Lebensgrundlage, stürmen Banken und fackeln Mülltonnen ab. Oft steht die Polizei daneben und schaut zu, wie unbeteiligten Bürgern ihre Autos abgefackelt werden.

 

Die Politik, die die Taktik der Polizei bestimmt, nennt das Taktik der Deeskalation. Ich erlaub mir eine andere Interpretation. Das ist keine Taktik, sonder Totalversagen und ich möchte nicht, dass solche Leute für meine Sicherheit und die Sicherheit meiner Kinder zuständig sind.

 

Genau das hat auch etwas mit der Forderung nach einem liberalen Waffenrecht zu tun, weil es so nicht  mehr weitergeht!

 

Die sich in den letzten Zuckungen der Hochdekadenzphase befindliche deutsche Gutemenschengesellschaft  finanziert die Zerstörer sogar noch, die in der Regel Sozialhilfe beziehen. 

 

Es kann nicht sein, dass organisierte Dauergewalttäter, finanziert durch Sozialhilfe, das Eigentum gerade der Bürger zerstören, von denen sie finanziert werden. Ich plädiere dafür, Gesellschaftszerstörern –durch Plebiszit abgesichert- keinerlei Unterstützungen mehr zu leisten. 

 

 

Nihil sub sole novum, von wegen. Man denkt, es gebe nichts mehr Neues und keine Steigerung mehr, falsch gewettet. Plötzlich ein neue Trompete von Jericho, die Vorkommnisse am Kölner Hauptbahnhof Sylvester 2016.

 

Nein, sie waren nicht das,  was uns die Presse und die nach außen hin ach so besorgten politischen Figuren weismachen wollten.

 

Mitnichten war es ein schlichtes „Antanzen“ zum Zwecke des Diebstahls und mehr zufälligen anschließenden sexuellen Nötigungs-  und Vergewaltigungshandlungen. Der sogenannte Verdummungsversuch für ein Volk, welches von morgens bis abends von schwachsinnigen Vereinnahmungsmedien kontaminiert wird,  war breit angelegt und überwiegend auch erfolgreich.

 

 

Tatsächlich weiß jeder Historiker, dass es einfach Äußerungen gegenüber einem Land waren, das bereits als besiegt gilt oder schon so schwach, dass der Sieg bevorsteht. Genau das passierte seit der Antike in vielen besiegten Städten. Die Handlungen galten auch stellvertretend als Demütigung der Männer des besiegten Landes oder der geplünderten Stadt.

 

 

Wenn ich diese übelriechenden Zwerge im Garten des Geistes sichte, wie sie den Einsatz der Bundeswehr an 17 Orten auf der Welt verteidigen, sehenden Auges, wie zwischenzeitlich Bandenzusammenrottungen über die eigene Bevölkerung  herfallen, entstehen Gefühle des Ausgeliefertseins und der Resignation.

 

 

 

Wie soll ich zu einer Gesellschaft stehen, die es zulässt, dass ein Aufenthalt an einem Bahnhof, einer Haltestelle, einer Unterführung oder einem Fußballstadion zu einer Arena wird, in der man an vermeintlich sicheren Orten der Unverletzlichkeit der körperlichen Sicherheit verlustig geht.

 

 

Genau das hat auch etwas mit der Forderung nach einem liberalen Waffenrecht zu tun, weil es so nicht  mehr weitergeht!

 

 

Das Gewaltmonopol ist darüber hinaus auch nicht mehr in der Lage, das Eigentum des Bürgers zu schützen. Wohnungseinbruchkriminalität gab es im Umfeld meiner Kindertage überhaupt gar nicht. Heute, gerade mal ein halbes Jahrhundert später, muss ich mein Haus als Hochsicherheitstrakt ausbauen.

 

Respekt, ja wir schaffen das.

 

 

Was ist das für ein Staat, der einem Wohnungseinbrecher Schadensersatz zusteht, weil bei einem Unfall im Einbruchsobjekt der Handlauf einige Millimeter zu wenig von der Wand entfernt war. Das ist doch total dekadent, krank und morbide.

 

 

4. Das Recht auf Selbstschutz entsteht aus dem Bruch des Gesellschaftsvertrages

 

 

In diesem Denkstadium befinden wir uns mitten in der sogenannten politischen Theorie. Diese geht davon aus, insbesondere Hobbes (Leviathan), dass sich der Mensch zu einer gesellschaftlichen Bindung bereiterklärt und seine Rechte an einen fähigen und kompetenten Staat abtritt, der dann seinerseits den Schutz der individuellen körperlichen Integrität und den Genuss des Eigentums gewährleistet. Im Gegenzug bezahlen die <cives< Bürger dem Staat Steuern.

 

Soweit aber der Staat seine Schutzpflichten nicht mehr erfüllen kann, muss dem Bürger die Möglichkeit eines effektiven Selbstschutzes zustehen.

 

Genau in diesem Stadium befinden wir uns gerade.

 

 

Ich möchte noch schnell einen Vergleich zu den USA machen.

 

 

Die USA können den Schutz der Bürger nicht mehr gewährleisten, gewähren aber im Umkehrschluss dem Bürger das Recht auf Selbstschutz. Die Bundesrepublik kann einerseits den Bürger nicht mehr schützen, verweigert ihm aber im Gegenzug durch ein total aberwitzig dekadentes Waffenrecht jegliche effektive Selbstverteidigungsmöglichkeit.

 

Ich gehe mal davon, dass die Polizei durchaus ihre Aufgaben erfüllen möchte, sie kann das aber nicht mehr leisten, weil dies der Politik egal ist.

 

Ich sage immer, man sollte Behauptungen beweisen können oder die Erkenntnis durch Erfahrung untermauern.

 

Eine Meldung des Landes Berlin im Juli 2016 beschreibt eine Situation, die den Zustand der Polizei bundesweist zutreffend beschreibt.

 

Eigentlich muss jeder Polizist mindestens einmal im Jahr zum Schießtraining. Im Jahr 2015 konnten mehr als 700 Beamte ihrer Pflicht nicht nachkommen.  Also nochmals, günstigstenfalls geben Polizisten allenfalls einmal im Jahr ein paar Trainingsschüsse ab. Das sagt alles und bedarf keiner weiteren Interpretation mehr.

 

 

5. Wie könnte so ein Waffenrecht aussehen.

 

 

Zuerst die Feststellung, dass begangene und zukünftige Straftaten das Waffenrecht ausschließen. Das müsste noch definiert werden. Das würde dazu führen, dass nur rechtsloyale Bürger Waffen besitzen können.

 

Dann müsste natürlich eine Waffensachkunde nachgewiesen werden und es müsste ein Mindestalter bestehen, welches nicht unter 20 Jahren liegen sollte.

 

 

 

Deshalb mein Vorschlag, Waffen in die Hände von einsichtigen und sachkundigen Bürgern, dann haben wir auch mehr Sicherheit und der rechtsloyale  Bürger hat nicht mehr das Gefühl, Rechtsbrechern schutzlos gegenüberzustehen.

 

 

Man kann dann die weitere Entwicklung der Straftaten beobachten.

 

Sollten diese Maßnahmen nicht zur signifikanten Senkung von Straftaten führen, sollte das Recht, so wie dies in Israel und Texas praktiziert wird, auf das Führen von Waffen ausgedehnt werden. In Texas erhält man als nicht Vorbestrafter für Kurzwaffen, die man offen oder verdeckt im Holster zu tragen hat, eine „concealed carry permit“, mithin Waffenerlaubnis.

 

 

Ich stehe bis auf weiteres in der unerschütterlichen Überzeugung, dass bei einer Verweigerung eines liberalen Waffenrechts das  Gerede von der angeblich „wehrhaften Demokratie“ nur noch dumme, inhaltsleere Äußerungen von instinktlosen Schwätzern sind.